Zitat:
Zitat von King of Queens
 wirklich? die polizei fragt ja nie.. sie bitten dich nur die haube zu öffnen. wenn sie in den kofferraum schauen wollen, dann fragen sie.
kann das jemand bestätigen?
gruss dusko
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mal was aus deutscher (aber nicht aus Polizisten-) Sicht, dürfte aber wohl ähnlich sein vom Prinzip:
ist ganz einfach. das "whatever" sollte natürlich nicht unter der Motorhaube versteckt sein. da kann jeder sagen er will die Fahrgestellnummer kontrollieren und reingucken. das wiederum dürfen sie.
genauso ist das mit Verbandskasten und Warndreieck. Wenn du das allerdings hinterm Beifahrersitz im Innenraum liegen hast ist´s mit Kofferraum öffnen essig. Wenn du bei ner Kontrolle auffällig werden willst weiger dich dann einfach den zu öffnen. Ich frag immer gleich "ach, wollen Sie das Warndreieck sehen ?".
Das erzwingen geht dann nur bei Gefahr im Verzug (wie auch andere Sachen wie Hausdurchsuchungen etc.). Dieser Umstand wiederum muss hinterher einer richterlichen Prüfung standhalten, das heist es muss ein nachweisbarer Verdacht dagewesen sein. Bei uns sind die Richtlinien da vor einigen Jahren wieder verschärft worden da dieser Passus zu oft missbraucht wurde. Es ist also nicht mehr so einfach möglich das einfach als Grund vorzuschieben für einen eigentlich nicht erlaubten Eingriff in die Privatsphäre.