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Alt 08.01.2008, 22:29   #30
Alonso
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Alonso wird schon bald berühmt werden Alonso wird schon bald berühmt werden
AW: Schon wieder die Rennleitung.....

Zitat:
Zitat von King of Queens Beitrag anzeigen
hallo

@alonso
meines wissens darf die polizei dein auto durchsuchen, wenn du deine einwilligung gibst oder wenn verdacht besteht.

also wenn du vollgekifft bist und die polizei schaut deine augen an, dann dürfen sie auch dein auto durchsuchen, auch wenn du was dagegen hast.

liege ich da etwas falsch? wie ist das mit dem jusi zu verstehen? ist das anders weil er nicht im auto gefahren ist? oder was ist da?

gruss dusko
Wenn du deine Einwilligung gibst darf die Polizei natürlich alles. Verdacht alleine ist kein Grund, da brauchts den richterlichen Beschluss. Hier gibts auch irgend eine kollektive Variante, z.B. bei Grosskontrollen etc.

Wenn du im Rausch in eine normale Kontrolle kommst, darf die Polizei dich kontrolieren, hat aber noch immer nichts in deinem Auto zu suchen.

Grund dafür ist, dass ein Auto ein (Privat)gegenstand ist, und daher nie irgendetwas verschuldet, und auch nach keinem Recht bestraft werden kann (einleuchtend oder? ). Daher ist es auch egal, was sich im Fahrzeug befindet. (Beim Zoll sieht die Rechtslage natürlich anders aus). Haftbar ist in jedem Fall eine juristische Person, welche eindeutig an der "tat" beteilig ist/war.

Weil er "Tee" im Auto hatte ist er ja nicht automatisch bekifft gefahren. Dazu hätten sie ihn auf frischer Tat am Steuer erwischen müssen.
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