AW: Schon wieder die Rennleitung.....
hallo
@alonso
meines wissens darf die polizei dein auto durchsuchen, wenn du deine einwilligung gibst oder wenn verdacht besteht.
also wenn du vollgekifft bist und die polizei schaut deine augen an, dann dürfen sie auch dein auto durchsuchen, auch wenn du was dagegen hast.
liege ich da etwas falsch? wie ist das mit dem jusi zu verstehen? ist das anders weil er nicht im auto gefahren ist? oder was ist da?
gruss dusko
|