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Alt 08.01.2008, 20:32   #27
Alonso
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Alonso wird schon bald berühmt werden Alonso wird schon bald berühmt werden
AW: Schon wieder die Rennleitung.....

Es gibt keinen rechtlichen Ansatz für die Polizei ein Auto wegen sowas ohne richterlichen Beschluss zu konfiszieren. Es ist dein Eigentum.
Wenn sich die Tatsache ergibt, dass dein Auto nicht Verkehrskonform ist - können sie es aus dem Verkehr ziehen durch beschlagnahmen des Ausweises. Die Jungs sind lediglich für die Verkehrssicherheit zuständig, und keine allmächtigen Vollstrecker.

Ebensowenig dürfen sie nicht in deine Privatwohnung, in dein Auto, Boot, Zelt oder Frau eindringen ohne richterlichen Beschluss (wobei letzters auch damit nicht möglich ist ).

Ein Freund hat mal eine Tüte vom teuren Teekraut auf dem Beifahrersitz liegengelassen. Prompt klingelte ihn knapp 2 Stunden später eine Delegation in Uniform aus der Wohnung, und verlangten von ihm das Auto zu öffnen. Als pfiffiger Jurastudent wiess er darauf hin, erstmal den entsprechenden Beschluss vorzuweisen. Die Herren funkten und telefonierten dann vor wieder geschlossener Wohnungstüre ne Weile rum - und waren dann plötzlich weg. Passiert ist nacher nie was.

Du musst wirklich auf frischer Tat ertappt werden, um mit 100% Sicherheit wegen Verstoss gegen irgendwelche Verkehrsvorschriften bestraft zu werden. Foto mit deinem Gesicht reicht allerdings auch. Wird dein Auto geblitzt und du bist nicht eindeutig als Fahrer identifizierbar - kannst du nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ebensowenig wegen irgendwelchen anderen Fotos von deinem Auto alleine. Natürlich funktioniert das selten auf Anhieb so - mit etwas Briefverkehr lässt sich das aber dann Regeln

Fazit;
Du hast gut reagiert und hast das Auto stehen gelassen. Wenn du das nächste mal irgendwem nachfahren sollst, sagst du einfach du stehst unter Medikamenten (oder Alkohol ) und seist nicht fahrfähig.

Geändert von Alonso (08.01.2008 um 20:37 Uhr).
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