Sag mal, willst Du das nicht verstehen, oder kannst Du das nicht verstehen? Ich habe das schriftlich von Dir, dass das Geld als Anzahlung für die Zylinderkopfdichtung gedacht war!
Und wegen der Reparatur:
Du solltest hier ein wenig mehr ins Detail gehen...
Dein Wagen steht nach wie vor bei Dir und nicht bei mir! Und es war auch abgemacht, dass die Reparatur erst eingeleitet WIRD/WERDEN KANN, wenn der Dichtsatz hier ist! Und diesen habe ich ausdrücklich in Absprache mit Dir bestellt!
Also darf ich nun auf den Kosten sitzenbleiben für einen Dichtsatz, den ich für die Reparatur Deines Fahrzeuges bestellt habe!
Tja, so kann man auch anderen schaden, sie öffentlich denunzieren und sich am Ende per Anwaltsdrohungen aus der Sache ziehen.
Vielen Dank an dieser Stelle.
P.S:
Nochmal zum Anwalt. Ich habe auch Anwälte... Komm´ mir also nicht so.