Zitat:
Zitat von Formi
kannste den verkäufer net in regress nehmen? wenn ich mir ein auto kaufen würde (mit top beschreibung) und der streckt 250km die flügel in der form, wickel ich dem verkäufer die nächste laterne um den hals...
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Grundlage für den Kauf war ja die Beschreibung des Wagens.
Kannst ja mal in eBay 'reinschauen und Artikel 160163880843 suchen.
Dennoch beinhaltet der Vertrag die üblichen Standardklauseln, mit denen sich ein Verkäufer absichert. Was ja grundsätzlich auch nix schlimmes ist.
Ich bin nun in der Beweispflicht, dass der Mangel vorhanden war und nicht erst durch meine Nutzung wie z.B. extremes Staustehen aufgetreten ist. Dies wird dadurch, dass ich bereits selbst Hand an den Wagen gelegt habe (Thermostatventil gewechselt, neuer Kühlerdeckel), noch verkompliziert. Es gilt jetzt auch den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden nicht erst durch mein Zutun entstanden ist. Mit Hilfe eines Gutachters liesse sich sicher etwas Licht in die Entstehung des Schadens bringen. Nur, Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zweierlei Dinge. Und ich bin mir nicht sicher ob ich wirklich Bock auf einen Rechtsstreit habe, dessen Ausgang zumindest unsicher ist. Die entstehenden Kosten kann ich doch besser in eine Repa stecken.
Da hat jemand eine gute Show geliefert und ich bin auf den Leim gegangen.
Gleichwohl, die Laternenidee ist inspirierend ;-)