AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
Epsonator,
Du kannst höchstens noch den Nachweis verlangen, dass das Gerät im festgelegten Prüfintervall geeicht wurde und dann - bei Nichteinhaltung von x (weiß ich wirklich nicht mehr genau 3???) Monaten - Widerspruch einlegen. Kommst dann auch garantiert damit durch.
Obs wirklich so ist (dass das Gerät falsch eingestellt wurde, nicht parallel zur Straße stand etc.) kannst Du aber nur umständlich herauskriegen. Frag Dich, obs Dir 25 Euro + eventuelle Bearbeitungsgebühren wert sind oder ob Du lieber was am Campus machst. ;-)
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