Zitat:
Zitat von Elchsfell
Ich schreib nur, wie es gesetzlich ausschaut, und da darfst die 235er mit nem 40er Querschnitt eigentlich nicht fahren, da sich der Abrollumfang vergrößert. Wenn man so nen TÜVler hat, der einem das einträgt, dann ist das einfach Glück, nichts anderes...
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Naja, das sehe ich etwas anders, da du lediglich eine Tachoabweichung von max +/- 2% einhalten musst und da ist man bei genau 2%, d.h. gerade noch zulässig.
Ob der Abrollumfang kleiner oder größer wird spielt hierbei keine Rolle, da der Tacho von Werk aus sowieso schon ca. 5% zu viel anzeigt.
So ist zumindest meine bisherige Info, die ich von meinem eigentlich sehr zuverlässigen Tüv-Spezialist bekommen habe und nachdem bisher auch schon einiges an einigen Autos eingetragen wurde.
Bisher hatte auch noch niemand, auch kein anderer Tüv-Prüfer was dran auszusetzten, aber ich werd mal bei nächster Gelegenheit nochmals nachhaken...