Zitat:
Zitat von Rino
Airbags gelten als Sprengstoff der DGR Unterklasse 1.4 S und dürfen somit im Luftverkehr befördert werden. Laut der IATA/ICAO - Vorschriften, müssten diese Dinge allerdings in einen speziellen Karton (Verpackung).
Diese Kartons MÜSSEN mit einem Gefahrengutschein beklebt sein. Falls sich in den letzten 2 Monaten da nix geändert, ist das auch heute noch so.
Ich weiß allerdings nicht genau wie der logistische Vorgang mit der Spedition ist (Karton, Prüfbericht ect.), aber der Transport ist glaube nicht ganz billig.
P.S.: Ich arbeite in den Semesterferien bei der Lufthansa Cargo am Frankfurter Flughafen. Hab da täglich mit solchen Sachen zu tun.
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du darfst den airbag mit dem lenkrad nicht verwechseln!
wenn von einem airbag die rede ist, dann ist das nur der airbag selber, aber nicht das lenkrad, sonst müsstest du auch auf jedes auto einen gefahrengutschein kleben
für den airbag gilt das was du geschrieben hast, das ist richtig.
ich bin inhaber des befähigungsscheines und habe erst kürzlich in einer schulung nachgefragt wie es mit dem transport von airbags (mit und ohne lenkrad) aussieht.
@matce: falls du infos brauchst kann ich dir was rauskopieren.