Au contraire!
Dem ist nicht so...( auweia,bald kloppt er mir aufs Maul

)
Der Begriff " Urkunde " ist nicht fest geregelt. Dabei wird unterschieden
zwischen materiellen und rechtlichen Urkunden.
Bei einem Prozess wird unterschieden ob es eine private oder öffentliche Urkunde ist.
Mit anderen Worten...TurboTom ( oder wer auch immer ) muß erst mal
beweisen dass das "E" von ihm eingeschlagen wurde.
Was ja dann erstmal eine " Private " Urkunde " wäre.
Nun hat aber TurboTom die Beweislast. Sprich, er muss beweisen das er
tatsächlich das "E" in den Turbolader eingestempelt hat.
Also braucht er einen Zeugen für diese Handlung.
Wer garantiert denn dass das "E" nicht schon drin war als er den Lader
gekauft hat???
...und nu???
Person A sagt " in meinem Turbo habe ich ein E gekloppt" ( ohne Zeugen )
Person B sagt " SF sagte mir ich soll ein E reinkloppen"
Person SF sagt " watt??? hab ich niee gesagt??
Viel Spass, hohes Gericht...
