Zitat:
Zitat von Elchsfell
Dämpfer müssen nicht eingetragen werden, oder?
|
Dämpfer sind generell eintragungsfrei, solange sie keine Einstellung der Höhe haben, wobei hierbei die effektive Änderung der Fahrzeughöhe eine Rolle spielt.
Bei den Bilstein-Dämpfern ist das etwas grenzwertig, aber mit Serienfedern noch eintragungsfrei.
In Kombination mit anderen Federn ist es jedoch eintragungspflichtig, da die effektiv veränderte Höhe größer ist.
Ich glaub 10mm sind so der Grenzwert, bin mir aber nicht 100%ig sicher...