AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
Tja ich weiß nicht so ganz.
Laut Gesetz ist es so, dass der Händler (in dem Fall Supra-Fly) das Recht hat, bis zu 3 mal nachzubessern. Erst nach dem 2. mal nachbessern kannst du das Geld verlangen.
Wenn du jetzt vor Gericht gehst und dein Geld zurückverlangt, dann wird auf das Nachbesserungs-Recht zurückgewiesen.
Die Sache ändert sich, wenn "Betrug" mit im Spiel ist. Ich glaube da kann dir nur ein Anwalt weiter mit Rat und Tat zur Seite sehen. Ob er dann immer noch das Nachbesserungs-Recht hat weiß ich nicht.
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Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
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