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Alt 21.08.2007, 12:50   #3
Easymoney
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AW: Der Begrff " Motorrevision "

Ich glaube nicht, das es da einheitliche Richtlinien gibt, bzw mir sind keine bekannt.

Die Juristerei beschreibt es als sogenannten "Werk bzw Dienstvertrag" (Bei professionellen Leuten wohl eher Werkvertrag), und da ist eine Leistung "mittlerer Art und Güte" erforderlich.

Sprich wenn da keine Absprache getroffen wird, ist die Revision so durchzuführen, wie ein objektiver dritter Instandsetzer sie hätte verstehen müssen durchführen zu sollen.
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