was ich hier gerade gelesen habe will ich einfach nicht glauben
ich will hier auch keine partei ergreifen,diese Anmaßung steht mir als Außenstehender auch nicht zu ...nur in einem Punkt ist eines ziemlich sicher
ie Firma,die du beauftragt hast,hat ein Recht bis zu zweimal nachbessern zu dürfen...das ist leider so...auch wenn du das Vertrauen in der Arbeit des Betriebes verloren hast,mußt du der Fa. die Möglichkeit geben...
okay,so ist mein Rechtsempfinden...hilft Dir leider auch nicht weiter...
Trotzdem,ich hoffe ihr bekommt das ohne Gericht hin,weil verdienen "tun" nur die Anwälte
Gruß Uwe