Interessant, was ich auf einen von Lolek verweisenden Link:
www.trc-tuning.de
gefunden habe:
TÜV-Beschreibung:
TÜV nach §19: Bei diesen Artikeln wird ein Teilegutachten nach §19 mitgeliefert. Hier zu unterscheiden sind §19.2 (Nicht Eintragungspflichtes Produkt!) und §19.3 (Welche im Fahrzeugschein / Brief eingetragen werden müssen!) Nach §19 müssen generell alle Produkte nach Umbau einen amtlich anerkannten Prüfer auf Prüfung der Festigkeit , sowie richtigen Montage vorgeführt werden.
TÜV nach §21: Diese Artikel werden ohne Bericht eines Sachverständigen ausgeliefert und müssen per Einzelabnahme eingetragen werden. Je nach Hersteller ist ein Materialgutachten nach §21 verfügbar. Import Produkte werden genrell ohne Gutachten ausgeliefert. Bitte erfragen Sie vor Kauf, ob und welches Gutachten mitgeliefert wird! Die TÜV-Eintragung liegt im Ermessen des Prüfers
Was wir also somit brauchen, wäre ein
TÜV nach §19 in dem unsere MA70 auch aufgeführt wird.
Einbauen, zum TÜV fahren, Papiere vorlegen, Montage anschauen lassen, ein paar Euros springen lassen, und den TÜV Prüfer die Änderungen in den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen (oder wenigstens einen Bericht erstellen zu lassen, zum Nachtrag in den Papieren bei der Zulassungsstelle)