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Alt 07.07.2007, 16:08   #10
DJTOMCAT
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DJTOMCAT befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Kennzeichen behalten ?

Bin irgendwie beim suchen nach den Öffnungszeiten hierrüber gestolpert :
Neues Kraftfahrzeug-Zulassungsrecht ab 01.03.2007

Zitat:
Kennzeichenreservierung
Ein wesentlicher Unterschied zum bisherigen Zulassungsrecht ergibt sich daraus, dass mit der Außerbe-triebsetzung eines Fahrzeuges das dem Fahrzeug vormals zugeteilte Kennzeichen nicht automatisch mit dem Fahrzeug für 18 Monate verbunden bleibt. Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung wie-der frei, d.h. Fahrzeug und Kennzeichen werden mit der Außerbetriebsetzung getrennt. Diese ab 01.03.2007 Anwendung findende Neuregelung ist insbesondere für Liebhaber von Wunschkennzeichen bedeutsam. Damit wird es dem Fahrzeughalter ermöglicht, einfacher als früher ein einmal zugeteiltes Wunschkennzeichen bei Fahrzeugwechsel immer wieder „mitzunehmen“, d.h. die ansonsten erforderliche Umkennzeichnung des abgemeldeten Fahrzeuges entfällt.
Das bedeutet im Gegenzug allerdings auch, dass ein Halter, der sein (bisheriges) Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung wieder auf dasselbe Kennzeichen zulassen möchte, sich dieses Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde bereits im Rahmen der Außerbetriebsetzung für eine spätere Wiederzulassung für eine Gebühr von 2,60€ reservieren lassen muss. Für diese „fahrzeugbezogene“ Reservierung muss der Halter insofern bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges konkret erklären, ob er das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges reserviert haben möchte. Die fahrzeugbezogene Reservierung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Sie erstreckt sich auf einen Reservierungszeitraum von 12 Monaten. Zu beachten ist allerdings, dass eine Reservierung eines Kennzeichens für eine spätere Wiederzulassung im Rahmen der Außerbetrieb-setzung nur bei der Zulassungsbehörde möglich ist, bei der das Fahrzeug auch bisher zugelassen war. Beispiel: Ein Fahrzeug mit Kennzeichen DO für den Zulassungsbezirk Stadt Dortmund kann zwar bei der Zulassungsstelle des Kreises Unna abgemeldet werden; eine Reservierung des DO-Kennzeichens für eine spätere Wiederzulassung ist jedoch dabei nicht möglich.
Die Neuregelung zur Außerbetriebsetzung mit Kennzeichenreservierung gilt nicht für Altfälle, also für Fahrzeuge, die vor dem 01.03.2007 abgemeldet worden sind. Die Kennzeichen dieser außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge gelten für eine 18-monatige Frist automatisch als für das jeweilige Fahrzeug reser-viert.
Unabhängig von der Kennzeichen-Reservierung im Rahmen der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges bietet der Kreis Unna natürlich weiterhin die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern genutzte Möglich-keit an, Wunschkennzeichen halterbezogen für ein zukünftiges/neues Fahrzeug reservieren zu lassen
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