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Alt 07.07.2007, 01:56   #15
Easymoney
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AW: Eintragung Blitz Nür Spec

Zitat:
Zitat von Stefan Payne Beitrag anzeigen
Bringt einem aber auch nicht unbedingt was, denn legal wirds auch nicht, obwohls eingetragen wurde, leider...

Doch doch, du hast somit alles Mögliche getan, um wie man so schön juristisch sagt auf "dem Boden des Rechts" zu bleiben. Wenn eingetragen passiert dir zumindest nicht, um die Frage von Rino zu beantworten, dass du einen Punkt für fahren ohne Betriebserlaubnis bekommst. Im Zweifel wird die Geschichte dann wieder ausgetragen. Also neue Eintragung machen, und fertig.

Aber bitte wie gesagt keine "Ja, hier Herr Polizei, ich hab hier diese *räusper* ABE..." Damit drohen weitaus höhere Strafen, Falschbeurkundung, hohe Geldstrafe, diverse Punkte und durch rechtskräftige Verurteilung ein Eintrag im Führungszeugniss plus Vorstrafe. Da kassier ich doch lieber einen Punkt und gut ists, (wenn ich wählen müsste)
Selbst das Anschweissen dieser Plakette stellt schon eine Urkundenfälschung dar.

Die Versicherung wird in keinem Falle leistungsfrei, höchstens bei grober Fahrlässigkeit nach § 276 II BGB. Aber auch dann haften die zum gewissen Grad.
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Geändert von Easymoney (07.07.2007 um 02:56 Uhr).
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