AW: käuferrechts frage
entscheidende Frage ist, ob die Unfallfreiheit im Kaufvertrag steht oder nicht. Wenn nicht, dann kann er sich nicht mehr dran erinnern, sowas gesagt zu haben, und das wars dann auch schon. Wenn es im Vertrag steht und er war der Erstbesitzer, dann kann er sich nicht mit "wusste ich nicht" rausreden, dann würde ich gleich mit Anwalt drohen. Erfolgsaussichten sind dann sehr hoch.
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