Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.05.2007, 20:17   #3
suprawilli
Registrierter Benutzer
 
Benutzerbild von suprawilli
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Neuenburg am Rhein/ Lebanon oder Sarasota
Beiträge: 3.291
iTrader-Bewertung: (0)
suprawilli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: käuferrechts frage

Zitat:
Zitat von Lolek Beitrag anzeigen
Der Spruch "Gekauft wie gesehen" ist nicht rechtskräftig.

Das heißt NULL. Wenn der Verkäufer nicht der Besitzer des Autos ist, dann ist der Kaufvertrag ohnehin nicht gültig !!
jupp, aber selten bringt das im nachhinein was! Und wenn der noch Oxana heißt und vermutlich schwarze Haare hat...Werkstatt...., dann leben die vermutlich eh nur von Lug und Betrug! Da wird man lange warten!

Deshalb: "immer eine Probefahrt zum freundlichen Toyotahändler!"
__________________

Yippy yeaaaaah, sie ist hieeeeeer BILDER HIER
suprawilli ist offline   Mit Zitat antworten