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Alt 11.05.2007, 20:15   #2
suprasupra
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AW: käuferrechts frage

Zitat:
Zitat von Lolek Beitrag anzeigen
Der Spruch "Gekauft wie gesehen" ist nicht rechtskräftig.

Das heißt NULL. Wenn der Verkäufer nicht der Besitzer des Autos ist, dann ist der Kaufvertrag ohnehin nicht gültig !!
es sei denn er hätte das auto vorher von dem hernn theologos gekauft? oder? dann isses aber doch keine erste hand mehr?!...ich glaub ich hätse besser nicht kaufen sollen, nunja jetzt machen wa es beste draus...hergeben tu ich sie niemehr
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meins
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