Das iss immer so ne Sache mit dem "unfallfrei". Ein Händler z.B darf nen Gebrauchtwagen auch als unfallfrei verkaufen, selbst wenn der Wagen einen Unfall hatte. Vorausgesetzt es lag kein Rahmenschaden vor und das Fahrzeug wurde fachmännisch repariert.
Ein Privatverkäufer kann sich sowieso mit der altbackenen Aussage: "Gekauft wie gesehen" aus der Affaire ziehen. Du musst ihm erst mal das Gegenteil beweisen und vorsätzlichen Betrug nachweisen.
Alles nicht so einfach und ob ein Rechtsstreit dann das ersehnte bringt, lass ich mal dahingestellt.