Der Sitz muß entweder in der Neigung der Rückenlehne verstellbar sein oder, wenn er aus einem Teil ist, was ein Vollschalensitz so an sich hat, komplett in der Neigung verstellbar sein, d.h. durch den Unterbau bzw. die Konsole.
Das ist nötig, da unterschiedliche Menschen unterschiedlich groß sind und sonst der eine an der Decke anstößt und der andere nicht übers Lenkrad schauen kann... so die Aussage vom Tüv.
Wenn das gegeben ist sollte es per Einzelabnahme nahezu überall möglich sein...