AW: ebay bewertungsprofil
Zitat:
Zitat von kistner
Man muss aber auch beachten dass der Verkäufer nach einem zurückgezogenen Gebot nicht mehr an den Verkauf gebunden ist. Er darfs also behalten (wenn er über die Rechtslage bescheid weiss)
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Ja. Stimmt. Ähnliches hatte ich am ende geschrieben.
Das ist auch gut so. Sonst würde es ja jeder machen.
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwerer.
Kurt Tucholsky
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