muss ja nicht gesagt sein, dass er das vorsätzlich unterschlagen hat.
evtl. hat es der verkäufer ja auch wirklich nicht gewusst.
zurückgeben vllt. nicht gerade aber mal versuchen sich mit dem verkäufer zu einigen, dass es nen kleinen betrag wieder zurück gibt, weil das fahrzeug eben nicht der beschreibung entsprach.
die aussicht auf erfolg is zwar nicht hoch, aber wer weiss.

ich würd's versuchen
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In unseren Breitengraden wird man für tot erklärt, sobald das Hirn nicht mehr arbeitet. Ich halte diese Aussage für strittig; manche fahren in diesem Zustand sogar noch Auto.
"Denkst Du das gleiche wie ich?"
"Klar, aber wo bekommen wir mitten in der Nacht eine Waschmaschine voller Aprikosenmarmelade her?"