AW: Neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) ab 1. März 2007
Zitat:
Zitat von Lolek
Das Kennzeichen wird mit erfolgter Außerbetriebsetzung wieder freigegeben. Es erfolgt also keine Sperrung des Kennzeichens für 18 Monate mehr. Wer sein Fahrzeug innerhalb einer Frist von maximal 6 Monaten wieder auf seinen Namen zulassen möchte kann das Kennzeichen am Tag der Außerbetriebsetzung kostenpflichtig reservieren lassen.
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Heißt das für uns Saisonfahrer jetzt ernsthaft daß wir jeden Herbst extra blechen dürfen nur damit wir unser Kennzeichen behalten dürfen? 
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Wennst den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast übersteuern.
Walter Röhrl
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