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Alt 23.02.2007, 22:36   #2
Memphis
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Memphis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) ab 1. März 2007

Zitat:
Zitat von Lolek Beitrag anzeigen
Das Kennzeichen wird mit erfolgter Außerbetriebsetzung wieder freigegeben. Es erfolgt also keine Sperrung des Kennzeichens für 18 Monate mehr. Wer sein Fahrzeug innerhalb einer Frist von maximal 6 Monaten wieder auf seinen Namen zulassen möchte kann das Kennzeichen am Tag der Außerbetriebsetzung kostenpflichtig reservieren lassen.
Heißt das für uns Saisonfahrer jetzt ernsthaft daß wir jeden Herbst extra blechen dürfen nur damit wir unser Kennzeichen behalten dürfen?
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Wennst den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast übersteuern.


Walter Röhrl
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