Als ich früher so oft geblitzt worden bin wars mir egendwann zu blöd mit der blitzerei, und hab dann mal am kennzeichen "rumgewerkelt". Zumindest vor längeren autobahnfahrten...
Wurde man dann angehalten tat man ganz unwissen und blöd und dann galt eben dieses:
Zitat:
Tatbestandsnummer: 360100
Sie führten das Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
§ 60 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 181 BKat
Verwarngeld: 10,- €
Punkte: ---
Fahrverbot: ---
Kategorie Fahrerlaubnis auf Probe: ---
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"
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