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Alt 07.02.2007, 09:57   #2
Harald
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Harald befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Feistaub..neue gesetzliche Regelung

Zitat:
Zitat von suprawilli Beitrag anzeigen
Hab die vorherigen Sachen nur "quer" gelesen!

Meine Info ist, alle G-Kat Fahrzeuge belommen die höchste Einstufung (5).
Dieselfahrer bekommen schon wesentlichst mehr Probleme. Besitzer von U-Kat und ohne Kat müssen laufen. Bei Oldtimer wird noch nach einer Regelung gesucht!

wo ich aber nicht schlau werde ist! Ist ein generelles Verbot für diese Fahrzeuge, oder wenn die Feinstaubbelastung ein bestimmten Wert erreicht hat!
Stimme Willi B aus S zu: nach allem, was ich gelesen habe kommt es auf den Eintrag bei <ziffer 14.1. an. Sin die letzten beiden Ziffern zwischen 00 und 13 oder 15 und 17 gibt es KEINE Plakette.

Eben deshalb habe ich ja geschrieben und bin froh um die Auskunft wegen GAT. Heute telefoniere ich mit denen.

Schönen Tach Euch...
harald
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