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Alt 06.02.2007, 17:43   #6
Harald
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Harald befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Feistaub..neue gesetzliche Regelung

Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Hallo Harald.

Mit einem nachgerüsteten Kaltlaufregler hast du Euro2 eingetragen und fällst somit definitiv nicht unters Fahrverbot, welches eh nur in ein paar Städten gilt/gelten soll.

Wie es mit den Euro1 Ladys aussieht weiß ich nicht, wen das interessiert, der kann hier:
http://www.dekra.de/dekra/show.php3?...2&_language=de
mal nachschauen.
danke...
habe ich mir auch gedacht und mit einem auf einer ADAC-Seite genannten fachmann und hersteller von div. nachrüstsätzen telefoniert. Der sagte mir, dass es jede menge nachrüstsätze gibt -technisch gesehen alles vorhanden wäre. das problem seien nur die GUTACHTEN für das auto. Da gäbe es keine....also auch kein eintrag!! Das gilt nicht nur für kaltlaufregler, sondern auch für mini-kats und ich weiss nicht was alles. Soooo habe ich das vestanden. Irre ich mich??

gruss
Harald ist offline   Mit Zitat antworten