AW: Feistaub..neue gesetzliche Regelung
Hallo Harald.
Mit einem nachgerüsteten Kaltlaufregler hast du Euro2 eingetragen und fällst somit definitiv nicht unters Fahrverbot, welches eh nur in ein paar Städten gilt/gelten soll.
Wie es mit den Euro1 Ladys aussieht weiß ich nicht, wen das interessiert, der kann hier:
http://www.dekra.de/dekra/show.php3?...2&_language=de
mal nachschauen.
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und
Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl)
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