rechts-vor-links gilt doch an kreuzungen grundsätzlich immer, wenn die vorfahrt nicht explizit durch schilder oder ampeln geregelt wird, oder? egal ob bei erlaubten 30 oder 50 oder 70 oder 120

das ist ja eben der witz an der sache, dass es eine standardverhaltensregel gibt, wenn man mal zur abwechslung eine kreuzung ohne verkehrsschilder antrifft.
in gewerbegebieten mit erlaubten 50 ist das z.b. auch so üblich.