AW: MK4 geschenkt bekommen
nenene...hier ein kleines Zitat von versicherungsnetz.de:
KfZ-Versicherung: Winterreifen kein Muß
Gelegentlich wird behauptet, wer im Winter nicht mit Winterreifen fährt, bekommt im Schadenfall Schwierigkeiten mit seiner Autoversicherung. Er müsse damit rechnen, daß ihm der Versicherungsschutz versagt werde. Dem ist allerdings nicht so.
Denn die Reifenart ist für die Frage des Versicherungsschutzes völlig unbeachtlich, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestprofiltiefe, Reifen für Fahrzeug zugelassen etc.). Entscheidend für die Schadenregulierung durch den Versicherer ist nicht die Reifenart, sondern die Fahrweise des Autofahrers. Sie ist maßgebend dafür, ob und in welchem Umfang die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung einen Schaden, den der Versicherungsnehmer einem anderen zugefügt hat, bezahlen muß. Auch für die Frage, ob die Kaskoversicherung den eigenen Schaden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers wegen grober Fahrlässigkeit versagen kann, ist nicht die Reifenart, sondern das Fahrverhalten maßgebend.
Dennoch sind Winterreifen bei Temperaturen unter 7 Grad empfehlenswert. Ihr Material ist geschmeidiger als das von Sommerreifen und bietet daher bei niedrigen Temperaturen eine wesentlich bessere Haftung. Experten empfehlen, die Winterreifen bereits im Oktober aufzuziehen und sie erst im März wieder in die Garage zu verbannen.
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Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
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