AW: Kleine Frage:
Das muss dann aber erst bewiesen werden ob ich das Fahrzeug beherrsche oder ob ich mich gnadenlos überschätze! Aber selbst wenn ich mich gnadenlos überschätze liegt laut Gesetz keinerlei Widrigkeit vor, die ich begangen haben könnte, denke ich. Hab mir gerade alle möglichen Klauseln reingezogen!
Die Polizei hatte ja gesagt dass es mutwillig gemacht worden wäre. Dem stimmte ich ja auch zu, nur etwas nicht verbotenes zu bestrafen ist nicht richtig und nicht die Aufgabe der Polizei!!
Ich hab mit 3 Punkten gar keine Probleme, glaub mir. Auch nicht mit diesen 70 € Strafe!! Wenn sie mir was wollen, dann müssen sie mir sagen gegen was ich verstoßen habe. Vll könnt ihr mir das sagen. Aber bis jetzt hat es noch niemand sagen können!
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