dann muss er dir aber auch den "kunden" nennen, in dessen auftrag er verkauft, damit du mit dem die vorgeschichte des wagens durchsprechen kannst
wenn ich mich recht erinnere, werden in der rechtsprechung solche floskeln wie "im kundenauftrag" nicht akzeptiert, genauso wenig wie "bastlerauto" oder "teilespender". wenn's denn mal hart auf hart kommt.