Ich hatte (in D) mal einen ähnlichen Fall. Ich kam genauso aus der Seitenstraße, nur gab es keinen Spiegel. Und der von links Kommende (der grüne Wagen in den Skizzen) hatte Vorfahrt (eine richtige Vorfahrtsstraße!). Dennoch habe ich Recht bekommen!!! Ich konnte mit einer Unfallrekonstruktion durch einen Sachverständigen nachweisen, dass der grüne Wagen innerorts mit mindestens 75km/h auf die unübersichtliche Kreuzung zu gefahren war. Weiterhin ergab sich, dass ich den grünen erst sehen konnte, als ich bereits 1/2 Sekunde fuhr ==> er war so schnell, das ich keine Chance hatte. Einziger Wermutstropfen: ich bin NICHT mit Vollgas über die Kreuzung gebrettert, deshalb habe ich das Risiko unnötig erhöht und mir 25% Teilschuld eingehandelt

. Es wird nie mehr vorkommen, dass ich wegen zu langsam fahren bestraft werde

.