Zitat:
Zitat von The Wall
Also die Aussage verstehe ich nicht, die Punkte verschwinden nach altem Recht (bis 2005) zwei Jahre nach Rechtskraft des Bescheides. Nach neuem Recht zwei Jahre nach dem Vergehen, um eben eine Verzögerung des Anlaufens der Frist nicht mehr zu ermöglichen. Habe ich nämlich so gemacht, deshalb wurde ich bei meiner letzten Geschwindigkeitsübertretung dann wieder als Ersttäter behandelt und habe einen Nachlaß bekommen.
Wann da was wo eingetragen wird, hat keinerlei Rechtsfolgen, wäre ja auch Quatsch, so würde man ja keine Rechtssicherheit erlangen können ohne eine solche Abfrage.
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du hast da was falsch verstanden! meinte glaub ne andere frist.
nehmen wir das beispiel oben:
am 09.02.2007 sind die punkte weg.
angenommen, die wären dann komplett gelöscht und er fährt noch am 27.01.2007 durch nen blitzer, wird die entscheidung mit sicherheit nach der löschung der punkte sein.
deshalb gibt es diese überliegefrist der punkte um ein jahr, damit das kba, falls eben einer an der oberen grenze wäre und so versucht durch hinauszögern der entscheidung seinen lappen zu retten.