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Alt 18.11.2006, 23:15   #1
Dark Shadow
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AW: Leistugnssteigerung eintragen???

Zitat:
Zitat von bitsnake Beitrag anzeigen
das ist doch Äpfel mit Birnen verglichen.

1.) ein 7M mit Seriengetriebe ist bei (echten) 295 im Begrenzer. Egal ob auto oder manuell. Zumindest die neueren mit 6250 U/min Grenze.

2.) ein 1/2JZ kann viel höher drehen weil nicht so langhubig. Das sieht das ganze schon ganz anders aus mit der VMax

3.) Gibts 3.54er RearEnds oder lange 5. gänge. Ist ja nicht das erste mal das wir drüber reden

ABER: Ich nehme mal an das für eine saubere "295 km/h" Eintragung (nur mal so als Beispiel) ein Tacho Vorraussetzung ist der das auch anzeigt. Zumindest würde ich das als Prüfer so sehen. Wer trägt denn ne Vmax in den Schein ein die der Fahrzeugtacho nicht anzeigt ? Mal immer noch egal ob der Tacho richtig anzeigt aber die Zahl sollte dann schon draufstehen oder wie seht ihr das ?

Viele Grüße von John

Seh ich so.

Auf welcher Autobahn gibts beispielweise ne Geschwindigkeitsbegrenzung von 290 oder 285 die unser Tacho nicht mehr anzeigt?

Sogesehen wozu soll man dann die Anzeige in diesem Bereich brauchen.
Mal abgesehen davon das man bei Geschwindigkeiten hinter dem Tachobereich sowieso nicht wirklich genau auf den Tacho mehr Schaut da ist die Straße viel interessanter.
Also wegen ner Tachoscheibe würd ich die Eintragung net scheitern lassen eben aus den Gründen.

Theoretisch müsste für mich als Prüfer n Tacho nur bis 140 gehen.
130 ist Richtgeschwindigkeit langt.
Drüber ist man dann halt schneller *g
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