AW: Anerkennung Einzelabnahmen nach §21
also:
die DEKRA darf §21 Abnahmen NUR in den neuen BL machen !
in allen alten BLs ist dazu nur der TÜV berechtigt !
Die Zulassungsstelle erkennt alle Eintragungen an, egal aus welchem Bundesland sie kommen (also z.B. kann man mit einer Eintragung aus Hamburg auch in München zum VA gehen).
Generell KEINE §21 Abnahmen machen dürfen sog. Prüfvereine wie KÜS, GTU, etc. !
Gruß Christian
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