...so hab gerade mal mit dem TÜV telefoniert und es ist tatsächlich so das die Markenbindung entfällt und ein "echter" VR Reifen aus älteren Lagerbeständen oder schon alten vorhandenen durchaus gefahren werden darf. Ein nagelneuer V Reifen jedoch nicht da er nur bis 240 zulässig ist. Also hat sich was bei den Herstellern hinsichtlich der Bezeichnung was geändert: Steht auf dem Reifen VR...dann ists ein zulässiger alter und steht dort nur z.B 78V ist er nicht Zulässig...und muss durch ZR oder besser wie W oder Y in verbindung mit dem passenden Tragfähigkeitsindex ersetzt werden.....
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~ Der Teufel steckt nicht im Detail, sondern in meiner SUPRA ~
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