Rechte Allgemein!
1. Urheberrecht:
Gilt für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die persönliche geistige Schöpfungen des Urhebers sind.
2. Patentrecht:
Gilt nur für technische Erfindungen, die neu und erfinderisch sind. Es muss eine Anmeldung eingereicht werden, die geprüft wird, und dann zur Erteilung eines Patents führt (oder auch nicht...).
3. Geschmacksmuster:
Gilt für neue und eigentümliche Muster und Modelle (!), ebenfalls nur nach Anmeldung und Prüfung.
4. Gebrauchsmuster:
=kleines Patent. Billiger, Schutz nur 10 Jahre
5. UWG: Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb
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Es ist deutlich, dass 2.-4. nur nach Anmeldung und Prüfung erteilt werden können. Es ist fraglich, ob 1. überhaupt für Nachbauten angewendet werden kann, da diese ja technische Gegenstände sind, die in den meisten Fällen nicht nach künstlerischen Kriterien ausgelegt sind, sondern nach ihrer Funktion.
Wenn das nicht so wäre, dann würde jeder Modellbauer gegen das Gesetz verstossen, da er ja ein Original nachbaut!
Also, solange kein Schutzrecht nach obigen 2.-4. besteht, dürfte ein Nachbau völlig legal sein.
Die kommerzielle Verwertung eines sklavischen Nachbaus (ohne jegliche Veränderung) dürfte aber gegen 5. verstossen.
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