Zitat:
Zitat von suprasöse
Aunbauteile wie andere Stossstange und seitenschweller brauchen kein Tüv. Heckflüegel dürfen jedoch max 8 cm Spaltmass haben und keine scharfen kanten.
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Jein, ist nicht mehr ganz Aktuell. Einige Kantone (z.B. Bern & Aargau) haben für Luftöffnungen vorne bereits eine ähnliche Regelung eingeführt. Wenn die Öffnung höher ist als 8cm, muss eine (bzw mehrere) Querstreben rein. Kenne bereits 2 die daran gescheitert sind. Fahrzeuge, die ab Werk diese Kriterien schon nicht erfüllen, brauchen auch irgend ein Gutachten vom Hersteller.
Total bescheuert, aber wen wunderts..