@Goorooj
soweit ich meinen Importspezialisten verstanden habe, heisst das in etwa das was du vermutest.
man hat keine Test gemacht ob die unseren Vorschriften entsprechen sondern verlässt sich da auf eine Pauschalaussage, die mal bezüglich verschiedener Besonderheiten oder anderen Bautypen gemacht wurde - wahrscheinlich vom Hersteller.
Dadurch kann man theoretisch schon andere Bremsanlagen einbauen. Der TÜV würde bzw. dürfte das nicht mal bemängeln, solange der übliche Bremstest mindestens die gleiche Wirkung erzielt, wie die für hier üblichen Bremsen haben müssten - genau wie bei allen anderen Besonderheiten des Modells. Rein theoretisch könnten wir in den US-Modellen sogar diese Glarglasscheinwerfer ohne E-Nr. einbauen, da sich diese Ausnahmegenehmigung auch auf die Beleuchtung bezieht....zumindest bei mir
