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Alt 14.04.2006, 17:13   #7
Willy B. aus S.
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Willy B. aus S. wird schon bald berühmt werden
ich würde alle verräterischen Spuren des eigenen schraubens verwischen und den Kauf rückgängig machen. Das sind eindeutig bekannte, arglistig verschwiegene und schwerwiegende Mängel. Da zählt der Vertragspassus "wie besehen und probegefahren" nicht. Gute Anwälte sind für Studenten allerdings schwer bezahlbar. Verkehrsrechtsschutz vorhanden?

Andererseits lasse ich mir immer im Kaufvertrag eine eigens eingetragene Rubrik "bekannte Mängel" ausfüllen. Wenn er da "keine" reinschreibt hat er ein Problem. Wenn er das was du schreibst ordentlich einträgt ebenfalls.
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