@svenska
Eine Haftung des Verkäufers besteht trotz eines vertraglichen Ausschlusses, wenn ihm bekannte Mängel oder andere wichtige Umstände gegenüber dem Käufer verschwiegen wurden (arglistige Täuschung)
das ist ja wohl bei einem Ölverbrauch von 2L / 700km der Fall, wenn er es ihm verschwiegen hat ...
der Verkäufer muss den Käufer auf Mängel hinweisen - nicht umgekehrt, nur wenn der Käufer nach einem Mangel fragt ...
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