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Naja was solls!
Hier die Aussage von Hella Österreich hat dies an meine Firma Geschrieben
Frage
Ist es notwendig ( in A / D / CH) dass wenn das Auto eine elektrische Verstellung der Scheinwerfer hatte diese nach der Montage dieser Scheinwerfer wieder funktionieren muss ?
D.h. ob diese Leuchtweiten Regulierung unbedingt einzubauen ist !
TYPISIERUNG ??? EINTRAGUNGSFREI ???
LWR ist nur bei Fzg. mit Xenon erforderlich............E1 Zertifikat ist vorhanden, sollte aber im Typenschein eingetragen werden........jede Veränderung am Fzg muss eingetragen werden.
Also werde ich sie nicht einbauen und nur die Halterungen bauen da mir die Dinger Definitiv zu teuer sind !!! Entweder hat sich da was am Preis getan seit ich das letzte Mal gefragt habe oder ich weiß nicht aber die sind ECHT NICHT BILLIG!
Ich hoffe ihr seid mir nicht böse aber 200 Eier für was was ich nicht brauche gebe ich nicht aus (ich weiß echt nicht was denen da eingefallen ist

)
Also jetzt schreibt mal ihr
Grüße Maverick