Zitat:
Zitat von Corollus
Stand 1996
Laut 70/157/EG Geräuschmessung darfst du mit einem Wagen der mehr als 150kw hat 80dB haben.
Hat der Wagen eine zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2t dann +2dB
Ist der Wagen ein DIesel oder DIrekteinspritzer dann nochmal +1dB
Hat dein Wagen mehr als 4 Gänge und ist Handschalter dann nochmal +1dB
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Dies gilt aber für Fahrzeuge die 1996 oder später gebaut wurden. Da gab es ne neue Regelung. Die Lautstärke die man haben darf hängt immer von Baujahr und Leistungsgewicht ab (PS pro Kg).
Ein 3000GT z.B. darf 82dB ohne Sondergenehmigung, die es eigentlich nie gibt für dieses Auto, nicht überschreiten.