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Alt 09.02.2006, 17:45   #2
Andreas-M
[NSH]Schlossgespenst
 
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Andreas-M wird schon bald berühmt werden
P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichung z.B. P 225/60 R 15...). Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen.Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen. Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens "P" die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.

Außerdem sind Ami-Reifen blöd, in den Filmen quitschen die sogar auf sand und rasen...
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"

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