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bremsanlage egal bei import?
was ich schopn herauszufinden versuche seit ich die weisse habe und worauf mir bisher noch keiner eine antwort geben konnte:
im brief steht eingetragen wörtlich:
§41 (18): Nachw.f.Bremsanl.gem.71/320/EWG fehlt*ausn.gen.gem.§70 STVZO d.erlass.d.senator f.bau,verkehr u.stadtentwicklung bremen v.29.05.96,AZ:123-03-30/8 erteilt
jeder automensch den ich frage sagt "keine ahnung, sind eh die serienbremsen drin, lassens die halt drin" oder ähnlichen gehaltlosen dünnpfiff.
bedeutet das jetzt dass in der kiste eigentlich egal ist was für bremsen drin sind, hauptsache die funzen?
und dass man da ohne gutachten auch z.b. porsche-bremsen einbauen könnte?
der brief ist übrigens voll mit solchen eintragungen, die alle mit dieser ausnahmegenehmigung ok gehen...
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