ich studiert ja selber recht ... und der satz hat sehrwohl eine bedeutung...
mein satz mit "1 satz reicht" ist natürlich bildlich gesprochen - aber ein anständig ausgefüllter kaufvertrag hält auch einem anwalt statt.
gerade bei verkäufen mit hoher summe, würd ich da auf nummer sicher gehen und evtl. fotos und detailbeschreibungen im vertrag anführen.
trotzdem: wenn mans anständig macht, braucht sich niemand stressen im nachhinein zur kasse gebeten zu werden.
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