Zitat:
Zitat von Matce
man kann auch die gewährleistung ausschließen.
ist gerade mal 1 satz.
wieso so kompliziert? 
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weil das juristisch keine bedeutung hat, genau so wenig wie der zusatz "bastlerfahrzeug" oder "teileträger". es gibt ein paar gerichtsurteile zu dem thema....
edit:
die einzige möglichkeit, die gewährleistung einigermaßen zuverlässig auszuschließen, wäre im kaufvertrag so ziemlich jede komponente als "defekt" aufzuführen, die im laufe der nächsten 6 monate kaputtgehen könnte. und selbst da kann ein findiger anwalt bestimmt auch noch lücken finden wenn das nicht 100%ig wasserdicht formuliert wird.