Zitat:
Zitat von amifreak2004
Hallo.
Da hab ich ja was losgetreten.Ich bin nach wie vor nicht begeistert.Wenn die Karre abgemeldet ist und logischerweise kein Schein existiert,dan kannste nichtmal die Höchstgeschwindigkeit nachlesen!!! 
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doch, den fahrzeugschein (neu: "Zulassungsbescheinigung Teil I") behält man wohl.
meine schwester hat auch kürzlich ihr auto abgemeldet und ich hab hier die beiden teile der "zulassungsbescheinigung"

kann ich bei bedarf mal einscannen, damit sich alle ein bild von den neuen machen können.....